Spitzelei grundsätzlich nicht erwünscht
Eine kühle Antwort von der noch amtierenden Bundesregierung unter Olaf Scholz haben die Unionsparteien auf ihre «Kleine Anfrage» (551 Einzelfragen auf 32 Seiten) zur Finanzierung von 17 Nicht-Regierungs-Organisationen erhalten, darunter der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und «Omas gegen rechts». Sie waren der CDU/CSU (Parlamentarischer Geschäftsführer: Thorsten Frei) wegen ihrer kritischen Haltung und Demonstrationen in der Migrationsdebatte aufgefallen. Zahlreiche politisch Engagierte hatten energischen Protest eingelegt.
Die «Kleine Anfrage» war von Sozialdemokraten auch anlässlich eines «Politischen Aschermittwoch» im Donaueschinger «Bräustüble» als im Grunde nicht zulässige Behinderung der Meinungsbildung innerhalb der Zivilgesellschaft thematisiert worden.
In Deutschland, so die Stellungnahme der Bundesregierung, seien über 500 000 Organisationen als gemeinnützige Körperschaften im Sinne des Steuerrechts anerkannt. Eine Prüfung sämtlicher Organisationen zur Ermittlung von möglichen Bundesförderungen sei im Rahmen der Zeit, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehe, nicht möglich. Unmissverständlich allerdings auch der Hinweis auf den Ausschluß Stasi-mässiger Methoden zur Überwachung der Bürger. Klar sei, daß es im Normalfall «nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten (es sei denn, sie seien verfassungsfeindlich, Anm.d.Red.) und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten, unabhängig davon, ob sie (…) eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung oder keine Förderung erhalten.


Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat, heißt es, «lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene». Es sei die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten.
Die Bundesregierung habe in zurückliegenden Jahrzehnten – in einem parteiübergreifenden Konsens – zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt und gefördert, um das Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft zu stärken.
Sofern die «Fragesteller» (i.d.S. Merz, Frei & Co) eine mögliche Unterstützung der in den 551 Fragen aufgeführten Organisationen für politische Demonstrationen oder Proteste thematisierten, sei zudem darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz (Art. 8) ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiere. (…) Die Bundesregierung sei nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen, sofern diese nicht direkt Gegenstand einer Förderung seien. Verlautbarungen jenseits konkreter staatlich geförderter Projekte seien Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die die vollziehende Gewalt zu gewährleisten, «und nicht zu beschneiden» habe (Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz).
«Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einer Entscheidung vom 10. Januar 2019 (V R 60/17) zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, daß gemeinnützige Organisationen (auch) politisch aktiv sein dürfen. Nach Ziffer 16 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 sei es «nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt» (z. B. ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus).